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Erbrecht per 1. Januar 2023 

Das neue Erbrecht ist per 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Wichtigste Änderung ist die Reduktion der Pflichtteile. Das bedeutet, dass Erblasserinnen mehr Gestaltungsspielraum für die Verteilung des Erbes haben.  

Pflichtteile 

 Neu Alt 
Pflichtteile Nachkommen ½ des Erbanspruchs ¾ des Erbanspruchs 
Pflichtteil Eltern Entfällt ½ des Erbanspruchs 
Pflichtteil überlebender Ehegatte ½ des Erbanspruchs ½ des Erbanspruchs 
Erbrecht zwischen Scheidungsgatten Pflichtteilsschutz entfällt, sobald das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Pflichtteilsschutz entfällt, sobald das Paar rechtskräftig geschieden ist. 

Wichtig: Die neuen Bestimmungen gelten für alle Todesfälle, die seit dem 1. Januar 2023 eingetreten sind. Sie gelten auch dann, wenn die Erblasserin unter altem Recht ein Testament oder einen Erbvertrag erstellt hat.  

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