Interview: Olivia Frei mit Raquel Amigo
Wenn das Unfassbare passiert, ist Hilfe da. Die Kantonale Opferhilfestelle Zürich sorgt dafür, dass Menschen, die Opfer von Gewalt, Missbrauch oder Ausbeutung geworden sind, nicht allein bleiben.
Juristin Raquel Amigo erklärt im Interview, wie die Opferhilfe im Kanton Zürich funktioniert, welche Angebote Betroffenen zur Verfügung stehen und weshalb das System in den letzten Jahren grundlegend modernisiert wurde, um Unterstützung rund um die Uhr zu ermöglichen.
Frauenzentrale Zürich (FZ): Liebe Raquel, du bist als Juristin bei der Kantonalen Opferhilfestelle des Kanton Zürich tätig. Kannst du den Auftrag und die Hauptaufgaben der Kantonalen Opferhilfestelle erläutern?
Raquel Amigo (RA): Die Kantonale Opferhilfestelle ist im Kanton Zürich für den Vollzug des Opferhilfegesetzes (OHG) zuständig. Das OHG ist ein Bundesgesetz, das regelt, wer Opfer ist und Opferhilfe in Anspruch nehmen kann, welche Leistungen die Opferhilfe umfasst und über welches Angebot die Kantone verfügen müssen.
So müssen die Kantone über ein genügendes Angebot an Opferberatungsstellen verfügen, welches die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Opfer berücksichtigt (z.B. Opfer von häuslicher Gewalt, Opfer eines Raubüberfalles, Strassenverkehrsopfer etc.). Der Kanton Zürich hat acht private Organisationen mit der Opferberatung beauftragt. Diese sind vom Regierungsrat anerkannt und werden von der Kantonalen Opferhilfestelle finanziert und beaufsichtigt. Eine Übersicht über die Opferberatungsstellen ist auf der Website der Kantonalen Opferhilfestelle zu finden: Opferberatung | Kanton Zürich. Neu ist die Opferhilfe rund um die Uhr erreichbar.
| Die Opferhilfe Zürich Die Kantonale Opferhilfestelle, die acht vom Kanton anerkannten Beratungsstellen, die drei Frauenhäuser und die Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) bilden die «Opferhilfe Zürich». Sie alle setzen sich für den Schutz und die Unterstützung gewaltbetroffener Menschen ein. |
FZ: Wie definierst du für deine Arbeit den Betriff «Opfer» oder «gewaltbetroffene Person»?
RA: Der Begriff «Opfer» wird im Opferhilfegesetz definiert. Opfer ist jede Person, die durch eine Straftat im Sinne des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Anspruch auf Unterstützung haben auch Angehörige von Opfern. Konkret geht es um Opfer von sexueller Gewalt (z.B. sexuelle Nötigung, Vergewaltigung), vorsätzlicher oder fahrlässiger körperlicher Gewalt (z.B. Körperverletzung, Tötung) aber auch von Drohung, Nötigung, Stalking oder Menschenhandel. Nicht unter das Opferhilfegesetz fallen hingegen Vermögensdelikte wie Betrug, Diebstahl etc. mit der Ausnahme von Raub.
Es können sich auch Fachpersonen melden, die gern wissen möchten, wie sie weiter vorgehen sollen, wenn sie erfahren oder den Verdacht haben, dass jemand Opfer einer Gewalttat geworden ist.
FZ: Welche gesetzlichen Grundlagen und Konventionen sind für die Arbeit der Opferhilfestelle besonders zentral?
RA: Zentral für die Arbeit der Kantonalen Opferhilfestelle ist wie erwähnt primär das Opferhilfegesetz mit den dazugehörenden Erlassen (OHV, EG OHG, KOHV). Aber auch internationale Übereinkommen, insbesondere das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention) und das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels haben grossen Einfluss auf die Tätigkeit der Kantonalen Opferhilfestelle. Mit der Ratifizierung der erwähnten Übereinkommen durch die Schweiz sind ihr neue Aufgaben übertragen worden, welche zu einer Weiterentwicklung der Opferhilfe im Kanton Zürich geführt haben.
FZ: Wie hat sie die Opferhilfestelle in den letzten Jahren entwickelt? Hinsichtlich des Aufgabenfeldes sowie auch mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen?
RA: Wie oben erwähnt haben internationale Verpflichtungen aber auch kantonale Entwicklungen dazu geführt, dass die Kantonale Opferhilfestelle einen umfassende Strategieprozess angestossen hat, aus welchem sich verschiedene Handlungsfelder und Massnahmen herauskristallisierten. Einige dieser Massnahmen sind bereit umgesetzt worden. So erhalten gewaltbetroffene Personen seit dem 1. November 2025 unter der 24/7 – Telefonnummer 044 455 21 42 rund um die Uhr Unterstützung und Beratung durch die Opferhilfe Zürich. Die Umsetzung weiterer Massnahmen ist bereits weit fortgeschritten. Zu erwähnen ist beispielsweise das Projekt zur Verbesserung der Begleitung der Opfer im Strafverfahren.
Eine weitere wichtige Verbesserung für Opfer konnte mit dem Projekt Aufsuchender Dienst Forensic Nurses unter der Leitung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich erzielt werden. Dieses ermöglicht es Opfern von sexueller oder häuslicher Gewalt die Spuren der Gewalt ohne Beizug der Polizei professionell sichern zu lassen. So kann sich das Opfer in Ruhe überlegen, ob es eine Strafanzeige erstatten möchte.
| Opfer sexueller oder häuslicher Gewalt werden im Kanton Zürich in allen Spitälern mit Notfallstation untersucht und medizinisch betreut. Die Spitäler können zur forensischen Spurensicherung den Aufsuchenden Dienst Forensic Nurses zu jeder Zeit 365 Tage im Jahr kostenlos beiziehen. |
FZ: Wie stellt ihr sicher, dass das Angebot niederschwellig zugänglich ist? Gerade auch für Personen mit sprachlichen, kulturellen oder finanziellen Hürden.
RA: Dafür haben wir die Zugangswege kontinuierlich erweitert. So können sich Betroffene telefonisch, via Chat- und Online-Beratung, über die E-Mail-Adressen der Opferberatungsstellen oder über den Videovermittlungsdienst von Procom (myPROCOM) mit der Opferhilfe in Verbindung setzen und so unkompliziert einen Termin für eine Beratung vereinbaren. Die Opferberatung ist kostenlos und für sprachliche Hürden können in der Opferberatung Dolmetschdienste in Anspruch genommen werden, die ebenfalls finanziert sind.
Aus der bei der ZHAW in Auftrag gegebenen Opferbedarfsanalyse geht zudem unter anderen hervor, dass gewissen Bevölkerungsgruppen das Leistungsangebot der Opferhilfe zu wenig bekannt ist. Wir sind daher dabei, ein Konzept zu entwickeln, wie wir diese Gruppen, z.B. Menschen mit Migrationshintergrund oder von Armut betroffenen Menschen besser erreichen können.
FZ: Welche Veränderung hast du in den letzten Jahren beobachtet? Beispielsweise bei der häuslichen Gewalt, Menschenhandel oder sexualisierter Gewalt?
RA: Ich persönlich habe den Eindruck, dass sich die Anzeigebereitschaft leicht verändert hat, und dass immer öfter Opfer von häuslicher Gewalt Hilfe suchen und sich aktiv wehren. Auch bei der Bekämpfung von Menschenhandel hat sich vieles zum Besseren geändert. Durch die Investition zusätzlicher Ressourcen und die Verbesserung der Kooperationsmechanismen können mehr Fälle, insbesondere im Bereich Menschenhandel durch Arbeitsausbeutung aufgedeckt und den Opfern geholfen werden.
FZ: Was würdest du Menschen konkret raten, die Opfer von Gewalt oder Ausbeutung geworden sind und sich Hilfe holen möchten?
RA: Ich würde Ihnen unbedingt raten, sich möglichst bald bei einem der Angebote der Opferhilfe Zürich zu melden und einen Beratungstermin bei einer anerkannten Opferberatungsstellen zu vereinbaren. Diese bieten professionelle, kostenlose, vertrauliche und wenn gewünscht sogar anonyme Beratung an. Die Betroffenen müssen keine Angst haben, dass Dritte wie Familienmitglieder oder die Polizei davon erfahren.
FZ: Was ist deine persönliche Motivation für die Arbeit in der Opferhilfe?
RA: In einem Täterzentrierten Justizsystem wie unseres hatte ich immer den Eindruck, dass Opfer zu kurz kommen. Ihr Leiden wird zu wenig wahrgenommen und anerkannt, weshalb wir versuchen, die Betroffenen im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags zu unterstützen und ihnen das Gefühl zu geben, dass ihnen zugehört wird und sie ernst genommen werden.
Mehr Infos findest du bei der Kantonalen Opferhilfestelle.
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