Update: 1. Juli 2024
Ab heute gilt: Eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff liegt vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zeigt, dass es nicht einverstanden ist und der/die Täter diesen Willen ignoriert. Auch das Erstarren aus Angst (Freezing-Zustand) wird als Zeichen der Ablehnung anerkannt. Wenn zusätzlich Gewalt angewendet oder das Opfer bedroht wird, erhöht sich das Strafmass. In der Lesung «Jede_Frau», erklärt Nora Scheidegger das neue Sexualstrafrecht. Das Video findest du Hier.
Update: 10. Januar 2024
Ab dem 1. Juli 2024 wird das revidierte Sexualstrafrecht wirksam, das mit der «Nein-heisst-Nein»-Lösung eine präzisere Definition von Vergewaltigung einführt: Nach den neuen Bestimmungen liegt eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff vor, wenn das Opfer dem Täter durch klare Worte oder Gesten signalisiert, dass es der sexuellen Handlung nicht zustimmt, und der Täter vorsätzlich den geäusserten Willen des Opfers missachtet. Zusätzlich wird auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, als weiteres Zeichen der Ablehnung anerkannt. In der Lesung Jede_Frau, erklärt Nora Scheidegger das neue Sexualstrafrecht. Das Video findest du Hier.
Updapte: 1. Juni 2023
Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2022 das Prinzip «Nur Ja heisst Ja» annimmt, gibt es auch im Ständerat während der Frühlingssession Fortschritte.
Am 7. März erweitert der Ständerat die Ablehnungslösung nun um die Variante des Freezing. Wenn also eine Person die sogenannte Schockstarre des Opfers missbraucht, macht sie sich damit strafbar.
Nun beugt sich der Nationalrat abschliessend in der Sommersession am 1. Juni über die Reform des Sexualstrafrechts und endlich: Das Parlament definiert den Tatbestand der Vergewaltigung neu.
Damit anerkennen die Räte, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen können, wenn sie sich in einer Art Schockzustand (Freezing) befinden. Gerichte sollen dies künftig ebenfalls als Ablehnung auslegen.
Das neue Sexualstrafrecht ist gender-neutral.
Update: 28. Februar 2023
Diese Woche hat die Frühjahrssession vom Parlament begonnen. Am 7. März wird sich der Ständerat das zweite Mal über die Revision des Sexualstrafrechts beugen. Es zeichnet sich ab, dass der Ständerat an der «Nein heisst nein»-Lösung festhalten wird.
Update: 26. Januar 2023
Die Rechtskommission des Ständerats tagte vergangenen Donnerstag über die Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht «Nur Ja heisst Ja».
Nun ist klar: Die Kommission lehnt trotz deutlicher Befürwortung des Nationalrates, weiterhin die Zustimmungslösung ab und hält an der «Nein heisst nein»-Lösung fest.
Ein Schritt in die richtige Richtung wurde aber getan: Der Ständerat erweitert die Ablehnungslösung nun um die Variante des Freezing. Wenn also eine Person die sogenannte Schockstarre des Opfers missbraucht, macht sie sich damit strafbar.
Wir schliessen uns Amnesty Schweiz an und rufen nachdrücklich dazu auf, dass sich das Parlament für eine zeitgemässe und zukunftsorientierte Sexualstrafrechtsform ausspricht!
Die Zustimmungslösung stellt unmissverständlich klar, dass sexuelle Handlungen nur dann einvernehmlich sind, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind.
Zum Schutz sexueller Selbstbestimmung braucht es «Nur Ja heisst Ja» im Gesetz.
Update: 12. Dezember 2022
Wie geht es nun weiter: Der Entscheid wird in der kommenden Frühlingssession wieder im Ständerat behandelt. Die Frauenzentrale Zürich – gemeinsam mit weiteren Organisationen – wird sich in den kommenden Monaten dafür einsetzen, dass die gesellschaftlich Debatte über sexualisierte Gewalt weitergeführt wird und Gespräche mit bürgerlichen Ständerätinnen und Ständeräten stattfinden, damit Befürworterinnen und Befürworter der «Nein heisst Nein»-Lösung ihre Meinung ändern.
Update: 5. Dezember 2022
Der Nationalrat wählt Nur-Ja-heisst-JA
Mit 99 zu 88 stimmt der Nationalrat «Nur Ja heisst Ja» und sagt ja zur Zustimmungslösung. Die langerwartete Wende im Sexualstrafrecht! Die Stimme des unermüdlichen, zivilgesellschaftlichen Engagements wurde gehört. Wir begrüssen diesen Schritt auf dem Weg zu einem modernen Sexualstrafrecht. Damit es Vergewaltiger in der Schweiz nicht einfacher haben. Denn die Schweiz hingegen hinkt einmal mehr tragisch hinterher. Wenn eine Frau sich nicht physisch wehrt – zum Beispiel, weil sie in einem Schockzustand oder anderweitig reaktionsunfähig ist – zählt ungewollter Sex nicht als Vergewaltigung.
Update: 27. November 2022
Vom 28. November 2022 bis 16. Dezember 2022 findet die Wintersession des National- und Ständerats statt. Am 5. Dezember wird der Nationalrat über die Zustimmungslösung «Nur Ja heisst Ja» im Rahmen der Strafrahmenharmonisierng und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionsrecht tagen.
Das bedeutet: Der Nationalrat kann den Entscheid vom Ständerat, der sich am 7. Juni 2022 nur für die «Nein heisst Nein»-Lösung ausgesprochen hat, noch umkehren und die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung im Sexualstrafrecht verankern.
Wir behalten die Wintersession im Auge und berichten wieder! Lasst uns in der Zwischenzeit weiterhin laut sein – denn «Nur Ja heisst Ja» kann die sexuelle Selbstbestimmung vollumfänglich schützen!
Update: 26. Februar 2022
Nach monatelangen Diskussionen hat die Ständerats-Kommission Ende Februar 2022 ihre Arbeit zur Revision des Sexualstrafrechts abgeschlossen. Seither ist klar: Die Kommission will kein explizites Ja zu Sex vorschreiben. Damit wird die Rechtskommission des Ständerats im neuen Sexualstrafrecht den Grundsatz «Nein heisst Nein» verankern.
Offen bleibt, weshalb die Forderung nach einem expliziten Ja aller Beteiligten der Kommission zu weit geht. Immerhin wurde festgehalten, dass ein Nein zu Sex auch ohne Worte zum Ausdruck gebracht werden könne.
Im Sommer 2022 soll sich der Ständerat erstmals damit befassen. Vorher wird noch der Bundesrat Stellung dazu nehmen.