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Datenschutz in der Schweiz: Darf er dein Foto einfach weiterschicken? 

Text: Alexandra Müller 

TikTok verkauft deine Daten, Meta verkauft deine Daten, Temu verkauft deine Daten… Der Schutz unserer persönlichen Daten ist so wichtig wie noch nie, vor allem aber auch, wenn es um den Inhalt unseres Smartphones geht. Darauf befinden sich oft viele sensible Informationen und Fotos. Doch was passiert, wenn jemand deine Fotos weiterschickt und wie sieht die rechtliche Situation in der Schweiz aus? 

Nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) ist es sehr wichtig, persönliche Daten zu schützen. Dazu gehören auch die Daten auf unseren Smartphones. Personendaten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte Person beziehen, wie Kontakte, Standorte, Fotos und Nachrichten. 

Grundsätzlich gehört der Inhalt deines Smartphones dir und du entscheidest, was damit passiert. Solange du nicht gegen geltendes Recht verstösst, kannst du eigentlich alles damit machen. Natürlich musst du dabei die Privatsphäre anderer respektieren und darfst nichts Illegales oder Beleidigendes verbreiten oder speichern. 

Aber das Recht auf Privatsphäre hat auch seine Grenzen. Zum Beispiel können Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Umständen auf deine Daten zugreifen, um strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen. Und auch Arbeitgeber:innen können unter bestimmten Umständen das Recht haben, auf Diensthandys zuzugreifen, um die Unternehmensrichtlinien zu überprüfen. 

Was machst du, wenn jemand Fotos von dir weitergibt? 

Wenn jemand Fotos von dir ohne deine Zustimmung weiterleitet, ist das ein echter Eingriff in deine Privatsphäre und deine Rechte. Du musst etwas unternehmen, um deine Rechte zu schützen und vielleicht sogar rechtliche Schritte einleiten. 

Als Erstes solltest du versuchen, die Person höflich darauf hinzuweisen, dass du das nicht in Ordnung findest, und sie bitten, die Fotos zu löschen. Wenn das nicht klappt oder die Situation ernster ist, solltest du ernsthaft darüber nachdenken, rechtliche Schritte einzuleiten. 

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«Die Veröffentlichung von Intimbildern, die ohne Ihre Einwilligung aufgenommen wurden, kann gemäss Art. 179quater StGB strafbar sein. Wenn Sie mit der Veröffentlichung von intimen Fotos bedroht oder erpresst werden, handelt es sich um Sextortion. Informieren Sie sich zu diesem Thema auf der Webseite des NCSC und der Schweizerischen Kriminalprävention.»  
Quelle: Umgang mit Fotos | Das Recht am eigenen Bild

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Bild: Canva

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Mein Ex schickt meine Fotos rum 

Du hast definitiv das Recht, zu verlangen, dass dein (Ex-)Partner die privaten Fotos löscht, die du ihm zuvor geschickt hast. Diese Fotos gehören dir und du hast das Recht zu entscheiden, was mit ihnen geschieht. Auch wenn du sie ihm in einem intimen Kontext geschickt hast, ändert das nichts an deinem Recht auf Privatsphäre und Kontrolle über deine eigenen Daten. 

In der Schweiz gibt es verschiedene Gesetze, die deine Privatsphäre und deine persönlichen Daten schützen. Zum Beispiel das Datenschutzgesetz (DSG), das Strafgesetzbuch (StGB) und das Zivilgesetzbuch (ZGB). Je nach Situation kann das Weiterleiten von Fotos als Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte oder als Verstoss gegen das Datenschutzgesetz betrachtet werden. 

Fotos gehören dir und du hast das Recht zu entscheiden, was mit ihnen geschieht.

Wenn du dir unsicher bist, solltest du auf jeden Fall mit einer Anwältin sprechen, um deine rechtlichen Möglichkeiten abzuklären und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. 

Es ist sehr wichtig, dass du deine Datenschutzrechte kennst und beachtest. So kannst du nicht nur deine eigenen Daten schützen, sondern auch die von anderen. Und wenn du Fragen oder Probleme hast, gibt es in der Schweiz verschiedene Beratungsstellen und Behörden, die dir weiterhelfen können. 

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Hier findest du Rechtsauskunft

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