Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert. Trotzdem verdienen Frauen gemäss der letzten Schweizer Lohnstrukturerhebung für gleichwertige Arbeit 18,9 Prozent weniger als Männer. Ein Teil der Lohnungleichheit ist erklärbar, etwa durch Dienstjahre, Stellung im Betrieb oder Ausbildungsniveau. Doch es bleibt ein gewisser Teil an Lohnungleichheit, der nicht erklärbar ist. Auf diesen Missstand will die Frauenzentrale, mit Unterstützung der Werbeagentur Publicis, aufmerksam machen.
19.10.