REVISION SEXUALSTRAFRECHT: NUR JA HEISST JA!

Sexuelle Gewalt ist in der Schweiz viel verbreiteter als gedacht: Mindestens jede fünfte Frau ab 16 Jahren hat einen sexuellen Übergriff erlebt, mehr als jede zehnte Frau erlitt Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen (Studie).

Erschreckend ist, wie wenig Frauen nach einem sexuellen Übergriff selbst in ihrem nahen Umfeld darüber sprechen. Fast die Hälfte der Frauen (49 Prozent) gibt an, den Vorfall sexueller Gewalt für sich behalten zu haben. Nur 10 Prozent der Frauen, die persönlich sexuelle Handlungen gegen ihren Willen erlebt hatten, meldeten den Vorfall bei der Polizei und nur 8 Prozent erstatteten schliesslich Strafanzeige.

Diese Zahlen zeigen: Nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen sind in der Schweiz weit verbreitet und bleiben in der Mehrheit der Fälle völlig straflos. So auch im Kanton Zürich: Wer hier einer Vergewaltigung beschuldigt wird, kommt in 12 von 13 Fällen straffrei davon. Damit ist der Kanton Zürich Schlusslicht, wenn es darum geht, Beschuldigte zu verurteilen: Im Schweizer Schnitt wurden von 2010 bis 2018 22,8 Prozent der Beschuldigten verurteilt, in Zürich waren es im selben Zeitraum nur 7,4 Prozent.

Diese Zahlen belegen, dass Vergewaltigungsopfer von Behörden und Justiz im Stich gelassen werden, während Täter ohne Strafe davonkommen. Das möchte die Frauenzentrale mit der Kampagne «Nur ja heisst ja» ändern – und fordert die Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches, damit alle sexuellen Handlungen ohne Einwilligung angemessen bestraft werden können.

Die Straftatbestände Art. 189 (sexuelle Nötigung) und Art. 190 (Vergewaltigung) sollen entsprechend ergänzt werden. Die Subsumierung aller sexuellen Handlungen ohne Einwilligung unter Art. 198 (sexuelle Belästigung) ist unangemessen.

Hier die Vernehmlassungs-Antwort der Frauenzentrale Zürich.

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